1.   Allgemeines

1.1 Der Vetrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten, dass er die Bestellung animmt (Faktura, Auftrags-

        Bestätigung) abgeschlossen.

1.2 Diese Lieferbedinungen sind verbindlich, Anderslautende Bedingungen des Kunden oder des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit

        sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

1.3 Alle Vereinbahrungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedüfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2.    Umfang der Lieferung und Leistungen

        Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser ab

        schliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine

        Preiserhöhung bewirken.

3.   Zahlungsbedingungen und Preise

3.1 Die Zahlungen sind vom Kunden oder BEsteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen an unserem Donizil oder dessen

       Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen zu leisten.   

      Durch den aktuellen Katalog sowie deren Angebote verlieren alle bisherigen Preise und Konditionen ihre Gültigkeit.

      Die Zahlungenvereinbarungen sowie die Vorauskassen sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage der Lieferungen

      oder Leistungen   aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht erden oder wenn unwesentliche Teile

      fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen

3.2 Hält der Kunde oder Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fällig-

       keit an einen Zins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 3% über

       dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4.   Eigentumsvorbehalt

       Der Lieferant bleibt ausdrücklich Eigentümer seiner gesammten Lieferungen, bis er die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.

       Der Kunde, Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums des Lieferanten erfordelich sind, mitzuwirken.

       Der Kunde, Besteller wird die gelieferten Gegenstände aud seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten und

      zugunsten des Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen,

     damit der Eigentumsanspruch des Liefernaten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

5.  Versand, Transport und Versicherung 

5.1 Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport

      erfolgt wenn nicht anders vereinbart auf Rechung und Gefahr des Kunden, Bestellers.

     Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente

     unverzülich an dem jenigen Frachtführer zu richten. (Ohne Tatbestandsaufnahme übernimmt die Frachtfirma keine Gewähr.)

5.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller, resp. der Frachtfirma.

6. Prüfung und Abnahme der Lieferung und Leistungen 

6.1 Der Lieferant wird die Lieferung und Leistungen soweit möglich und üblich vor dem Versand prüfen.

Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller

zu bezahlen.

7. Beanstandungen/Reklamation

Beanstandungen und Reklamationen müssen zwingend innert 8 Tagen nach erhalt der Lieferung geltend gemacht

werden. Ansonsten verfällt die Beanstandungs und Reklamationsfrist.

8. Retouren

Speziell für den Kunden bestellte Waren und Artikel, oder Massanfertigungen können grundsätzlich nicht zurück-

genommen werden.

8.1 Retouren oder Rücksendung der Waren akzeptiert der Lieferant nur nach vorheriger Absprache und Retour Nummer.

Bestellte und richtig gelieferte Ware wird nur ausnahmsweise und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sowie in der Originalverpackung zurückgenommen.

Die Höhe der Gutschrift für Retourware bleibt vorbehalten, sie kann aber höchstens 90% des fakturierten Preises betragen.

8.2 Retouren und Warenrücksendungen sind franko an die Lieferadresse zu senden.

8.3 Folgende Angaben müssen dem Lieferanten dem Lieferschein beiliegen:

Warenrücksendung gemäss Absprache und Retour Nummer, Lieferschein Nummer

8.4 Die zurück gesendete Waren müssen originalverpackt, unverklebt und unbeschädigt, d.h in wieder-

vekaufsfähigem Zustand sein. 

8.4 Zur Lieferung gehörende Eigungserklärungen und Zertifikate müssen ebenfalls zurückgesandt werden, ansonsten

erfolgt keine Gutschrift der Waren und Artikel.

8.5 Der Lieferant nimmt nur Waren und Artikel zurück, welche noch in seinem Verkaufsprogramm figurieren.

8.6 Artikel, welche vor mehr als 2 Monaten fakturiert worden sind, werden nicht gutgeschrieben.

8.7 Falschlieferungen seitens des Lieferanten müssen sofort beanstandet werden und innert 8 Tagen zurückgesandt

werden (in diesem Fall fällt Punkt 9 ausser betracht).

9. Gewährleistung, Garantie und Haftung für Mängel

9.1 Jegliche Garantie endet nach 12 resp. 24 Monaten (je nach Produkt) nach Fakturadatum. die Gewährleistung oder

Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen.

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